• darkblurbg

Anwältin des Kindes

„Ich glaube, dass Erziehung Liebe zum Ziel haben muss - ich stehe immer auf der Seite der Kinder.“

- Astrid Lindgren

In diesem Sinne nehme ich als Verfahrensbeistand die Stellung einer Anwältin des Kindes wahr, vertrete und schütze die Interessen des Kindes, insbesondere in Verfahren, in denen es um die elterliche Sorge oder den Umgang geht.

Meine Aufgabe ist es, die Bedürfnisse, Wille und Wunsch des Kindes zu ermitteln und in das Verfahren einzubringen. Der Wunsch Ihres Kindes ist in der Regel meine oberste Priorität, ich werde dabei stets auch um eine einvernehmliche Regelung bemüht sein.

Zunächst führe ich Gespräche mit dem Kind, den Eltern und evtl. noch anderen, wichtigen Bezugspersonen des Kindes.

In Kindschaftssachen gilt ein Beschleunigungsgebot, demzufolge würde ich Ihr Kind und Sie gerne möglichst bald kennenlernen wollen. Dafür komme ich gerne zu Ihnen nach Hause, oder lade Sie in meine Kanzlei ein, in der ich ein extra für diesen Zweck eingerichtetes Spielzimmer habe (Altersgruppen 0-10 Jahre). Mit Erziehern, Lehrern, Therapeuten und Ärzten spreche ich, je nach richterlichem Beschluss, soweit diese durch Sie als Eltern von ihrer Schweigepflicht entbunden wurden. Eine entsprechende Erklärung finden Sie hier.

Nach Abschluss der Gespräche gebe ich dem Gericht eine Stellungnahme ab und schlage meist eine Regelung vor. In den Gerichtsverhandlungen bin ich für das Kind anwesend, zu gerichtlichen Anhörungen begleite ich Ihr Kind einfühlsam.

Meine Zertifizierung zum gerichtlichen Verfahrensbeistand habe ich erfolgreichst bestanden. Darüberhinaus bin ich TÜV geprüfter Kinderstark Coach.