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Kosten

Die Rechtsanwaltskosten sollten für Sie von Anfang an klar und transparent sein.

Uns ist hier wichtig, Vertrauen zu schaffen, eine Erstberatung dient einem persönlichen Kennenlernen, einer Bestandsaufnahme und (auch) der Ermittlung der voraussichtlich anfallenden Kosten für die anwaltliche Tätigkeit und gegebenenfalls der Gerichtskosten.

Als ersten Schritt vereinbaren wir daher mit Ihnen einen Erstberatungstermin. Bei einer solchen Erstberatung berechnen wir für bis zu 1,5 Stunden 250,00 €, zzgl. 19 % MwSt, somit insgesamt 297,50 €.

Die Kosten für eine familienrechtliche Erstberatung werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Unsere weitere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist hier der Gegenstandswert bzw. Verfahrenswert. Je nach Einzelfall kann auch ein Honorar auf Stundenbasis, Vergütungsvereinbarung, oder ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Dies ist vor allem in bestimmten Kindschaftssachen, sowie in komplexen Scheidungsverfahren üblich und teils nötig.

Für etwaige Gerichtsverfahren besteht für einkommensschwache Mandanten die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Wird diese bewilligt, werden die Gerichtskosten und die Kosten für den eigenen Anwalt aus der Staatskasse bezahlt.

Wir beraten Sie konkret, kontaktieren Sie uns gerne!