• darkblurbg

Familienrecht

Seit den Anfängen der Prozessgeschichte gilt der Grundsatz:

„turpe est impingere in primo limine“

- einen schlechten Eindruck macht, wer schon an der Schwelle stolpert.

Meine Aufmerksamkeit gilt somit der präzisen sprachlichen und konkreten Gestaltung von Schriftsätzen jeglicher Art.
Denn für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.

Prozesse zu gewinnen heißt, Gerichte von der Richtigkeit seines Standpunkts zu überzeugen. Dies nehme ich gerne für Sie in Angriff, meine Beratung und Tätigkeit umfasst alle Bereiche des Familienrechts, sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich.

Hierzu gehören unter Anderem:

  • Eheschließung
  • Betreuung von Fragen in Zusammenhang mit Trennung
  • Scheidungsverfahren
  • Versorgungsausgleich
  • Kindesunterhalt, elterliche Sorge, Umgangsverfahren
  • Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Elternunterhalt
  • Vermögensauseinandersetzungen, unbenannte Zuwendungen
  • Gewaltschutzverfahren
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Hausrat und Ehewohnung
  • Erwachsenenadoptionen
  • Abstammungsrecht

Darüber hinaus sind wir auch in anderen Rechtsgebieten tätig. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.