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Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht ist in den §§ 1814 ff BGB geregelt. Die gesetzliche Betreuung schützt und unterstützt Erwachsene, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.

Für diese Personen wird vom Gericht ein Betreuer eingesetzt, der die Interessen des Betreuten gerichtlich und außergerichtlich vertritt und für sie handelt.

Diese Aufgabe übernehme ich gerne. Seit 2014 bin ich in diesem Fachgebiet tätig und werde von den Gerichten als Berufsbetreuerin bestellt, da immer mehr Menschen Unterstützung bei Ihren rechtlichen Angelegenheiten benötigen.

Sie benötigen zum Thema Betreuungsrecht genauere Informationen?

Im Betreuungsrecht kann es um die Vertretung in einem Verfahren zur Einrichtung einer Betreuung – entweder für Sie selbst oder für Angehörige – gehen. Lassen Sie uns gemeinsam hierzu Ihre Fragen klären.

Natürlich berate ich Sie auch, wie Sie sich die später evtl. notwendige Unterstützung bereits heute sichern. Dabei kann die Einrichtung einer Betreuung durch einen für Sie fremden Betreuter oft durch eine rechtzeitig ausgestellte Vorsorgevollmacht verhindert werden.